| Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes in Kleinbetrieben |
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Ordentliche Kündigungen in Kleinbetrieben bedürfen keiner sozialen Rechtfertigung. Kleinbetriebe sind u. a. solche, die in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen.
Will ein Arbeitnehmer im Prozess geltend machen, dass eine ordentliche Kündigung sozial ungerechtfertigt und deshalb unwirksam ist, so muss er darlegen und beweisen, dass die erforderliche Beschäftigtenzahl (zzt. mehr als zehn Arbeitnehmer) erreicht ist. |